Was muss ich bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines beachten?
Die Einkommensgrenzen (netto) pro Jahr für einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen (Stand: 2023) beträgt:
Alleinstehend 20.420 Euro; 2 Personen 24.600 Euro; Alleinerziehend (1 Kind) 25.340 Euro; 3 Personen (1 Kind) 31.000 Euro.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizubringen (soweit zutreffend):
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Gültige Personalausweise oder für ausländische Staatbürger*innen Reisepässe mit gültigem Aufenthaltsnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen; Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweis (wenn vorhanden)
Schriftliche Vollmacht, wenn der Wohnberechtigungsschein im Auftrag einer anderen Person beantragt wird
Für jede Person, die über Einkommen verfügt ist eine Einkommenserklärung auszufüllen und die entsprechenden Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Antragsstellung beizufügen (Kopie Gehaltsabrechnungen. Sollte sich das Einkommen in den nächsten zwölf Monaten nach Antragsstellung ändern, sind entsprechende Nachweise (z.B. Arbeitsvertrag) beizufügen.
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
Arbeitslose
Letzter Bescheid vom Arbeitsamt über die Höhe der gewährten Leistungen und letzter Kontoauszug über die Zahlungen der Leistungen
Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer eines Jahres gültig.